An Silvester kündigte der baden-württembergische Datenschutzbeauftragte Stefan Brink an, dass er seinen rege genutzten Twitter-Account löschen möchte. Jetzt wird wieder heftig diskutiert, ob Behörden große, kommerzielle soziale Netzwerke nutzen dürfen. Brink findet, nein, weil das mit dem Datenschutz nicht vereinbar ist. Die grün-schwarze Landesregierung findet, ja, schließlich sei man gegenüber den Bürger:innen zur Information verpflichtet. Das stellte ein Regierungssprecher am Dienstag in Stuttgart fest.
Dass er selbst nicht mehr twittern wird, sei nur der erste Schritt, in Zukunft möchte Brink prüfen, „ob Andere drin bleiben dürfen“. Die Landespolizei Baden-Württemberg ist davon gar nicht begeistert. Stefanie Hinz, Landespolizeipräsidentin sagt, Twitter sei das wichtigste Kommunikationsmittel der Polizei, besonders in Krisensituationen. Auch beim Tagesspiegel ist zu lesen, dass die Polizei auf Twitter „die Stimmen der Besonnenheit“ in hitzigen Diskussionen nach Anschlägen oder Verbrechen sei, wobei unsere Recherchen zu #polizeitwitter allerdings viele Ausnahmen zu Tage förderten. Brink zeigt dafür kein Verständnis. „Ich hoffe, dass Rechtsstaatlichkeit bei Behörden immer an erster Stelle steht“, sagt Brink gegenüber netzpolitik.org.
Twitter und Datenschutz gehen nicht zusammen
Malte Engeler, Richter am Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein, gibt ihm mit seiner Einschätzung der Lage Recht: „Aktuell kann ein Twitter-Account nicht DSGVO-konform betrieben werden.“ Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) aus 2018 und eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG) aus dem vergangenen Herbst sind die Auslöser für Brinks Abschied von Twitter. In den Urteilen ging es zwar um Facebook, aber grundsätzlich ähneln sich die Probleme bei Facebook, Twitter und Co. sehr, sagt Engeler. Die Daten der Abonnent:innen einer Facebook-Fanpage sind durch die sogenannte Insights-Funktion gefährdet, die Informationen zu ihnen aus dem gesamten Netz fischt und analysiert. Für den Umgang mit diesen Daten sind laut EuGH die Betreiberin der Facebook-Seite und Facebook gemeinsam verantwortlich. Das Urteil des BVerwG, auf das Brink Bezug nimmt, erlaubt es Datenschutzbehörden, die Löschung einer Fanpage zu veranlassen.

Jetzt rechnet Brink mit „längeren Diskussionen“ in Baden-Württemberg. Schon seit einem halben Jahr sei er mit anderen Behörden darüber im Gespräch, welche Konsequenzen sie aus dem EuGH-Urteil ziehen wollen. Die Landesregierung jedenfalls wird es Brink vorerst nicht gleich tun. Man sei den Bürger:innen gegenüber zur Information verpflichtet. „Es ist utopisch zu glauben, dass man ohne Twitter und Facebook alle erreicht“, befand ein Regierungssprecher. Erst kürzlich twitterte die Landesregierung stolz: „Unser Twitter-Account rockt!“ Brink findet es nicht überraschend, dass öffentliche Stellen an ihren gewohnten Kommunikationswegen festhalten wollen. Aber es läge auf der Hand, dass gerade diese rechtmäßig kommunizieren sollten.
Public money? Public communication!
Die Bundestagsfraktion der Grünen hat seit 2018 eine Klage gegen Facebook am Laufen, mit der sie den Konzern zu mehr Transparenz und Datenschutz verpflichten will. Stefan Brink scheint nicht daran zu glauben, dass sich Facebook oder andere Plattformen auf diese Weise reparieren lassen. Ähnlich wie Malte Engeler es schon vor zwei Jahren vorschlug möchte Brink eine alternative, öffentliche Kommunikationsplattform für Baden-Württemberg, die Daten schützt. Hierzu bespricht er sich schon mit der Landesregierung. Zu den aktuellen Überlegungen zu einer Open Government Strategie der Regierung passe das gut, findet er.
Stefan Brink hat auf jeden Fall ein Zeichen gesetzt: Zwei Bundesministerien prüfen jetzt ihre Social Media-Aktivitäten neu, die Berliner Datenschutzbeauftragte fordert die Behörden des Landes auf, ihre Accounts bei Twitter und Facebook zu löschen. Wie es in Baden-Württemberg weitergeht, können Interessierte künftig nicht mehr bei Twitter, sondern dafür – altmodisch, aber sicher – per E‑Mail-Newsletter verfolgen.
